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kostenlose Stromwechsel HotlineRWE klagt gegen Bundesregierung
Nachricht vom 1.4.2011In der aktuellen Atomschlacht fliegen die Fetzen. Der Strom-Riese RWE ist nun laut dem gestrigen Bericht der Bild der erste Stromkonzern, der gegen die Atomwende der Bundesregierung klagt. Das Unternehmen soll heute beim Verwaltungsgericht in Kassel Klage gegen die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis eingereicht haben.
RWE klagt gegen Bundesregierung
Abschaltung unrechtmäßig
Die beiden Blöcke des AKW Biblis gehören zu den ältesten in Deutschland. Während Block A am 19 März auf Anordnung der hessischen Aufsichtsbehörden im Rahmen des Moratoriums für drei Monate abgeschaltet wurde, befindet sich Block B derzeit in einer Inspektion. Den Angaben zufolge unterstützt die RWE zwar die Sicherheitsprüfungen der Bundesregierung, bezweifelt aber, dass die Abschaltung rechtmäßig wäre. Denn die Bundesregierung beruft sich bei der dreimonatigen Stilllegung der sieben ältesten AKWs auf das Atomgesetz nach Paragraf 19. Demnach kann sie Atomaufsicht einschreiten, wenn es um „Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter“ geht. Allerdings änderte sich die Gefahrenlage für Kernkraftwerke in Deutschland, nach Auffassung von Rechtsexperten, nicht entscheidend. Ein allgemeiner Verweis auf Japan sei daher ungenügend. Mit der Klage möchte die RWE auch die Interessen der Aktionäre wahren. Denn durch die Stilllegung der Meiler gehen Millionenbeträge verloren und Aktionäre könnten dagegen klagen. Außerdem wäre denkbar, dass die AKW-Betreiber die Bundesregierung selbst auf Schadensersatz verklagen.
Sofortvollzug beim Hochfahren von Biblis A
Einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ zufolge hat sich Schwarz-Gelb bereits grundsätzlich auf ein Abschalten von alten Atomreaktoren verständigt. Eine „Grundsatzvereinbarung“ sei auf dem internen Dienstags-Treffen der Partei- und Fraktionsspitzen im Kanzleramt besprochen und für gut geheißen worden. Das bestätigten auch Teilnehmer der Zeitung. Der Wiederbetrieb der sieben Alt-Reaktoren plus des Reaktors bei Krümmel sei nun nach Ablauf des Moratoriums ausgeschlossen. Der hessische Umweltminister kündigte bereits an, das Atomkraftwerk Biblis A trotz der RWE-Klage ebenfalls abgeschaltet zu lassen. Sollte die RWE Vorbereitung zum erneuten Hochfahren von Biblis A treffen, wird das Umweltministerium dies mit einem Sofortvollzug unterbinden.
Moratorium ohne Rechtsgrundlage
Auch wenn die Warnungen eindeutig sind, schätzen angesehene Juristen die Lage der Energiekonzerne gut ein. Der Frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, nennt die Stilllegung der ältesten AKWs eine „illegale Maßnahme“. Er sagte, die Bundesregierung und die betroffenen Landesregierungen hätten „offensichtlich keine Rechtsgrundlage für das Moratorium.“ Trotzdem erklärte der Energiekonzern E.on gestern, von einer Klage abzusehen. Und das, obwohl der E.on-Chef Teyssen die Abschaltung erst kürzlich als „sicherheitstechnisch nicht begründbar“ kritisierte.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk
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