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Anbieterwechsel künftig in drei Wochen

Nachricht vom 30.4.2009
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Ab Herbst 2010 soll der Wechsel des Energieanbieters innerhalb der EU-Staaten für die Kunden einfacher werden. Das neue EU-Energiegesetz sieht vor, dass man künftig binnen drei Wochen gebührenfrei den Strom-oder Gasversorger wechseln kann. Der Kunde muss dann innerhalb von sechs Wochen die Endabrechnung seines alten Anbieters erhalten.



Bei ungenauen Abrechnungen hat der Verbraucher zudem ein Recht auf Entschädigung. Die Neuregelungen müssen ab Herbst 2010 während der nächsten 18 Monate umgesetzt werden. Ein Anbieterwechsel dauert dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) derzeit sechs Wochen oder länger, sodass die Drei-Wochen-Frist dem Kunden deutlich entgegenkommt. Die EU-Länder müssen zudem Anlaufstellen errichten, an die sich Verbraucher wenden können, die Probleme mit ihrem Energieversorger haben.
 
Rechnungen müssen künftig genauer erstellt und für den Kunden transparenter gestaltet werden. Außerdem sollen „intelligente Zähler“ installiert werden, die abhängig von der Tageszeit unterschiedliche Tarife berechnen. Bis 2020 könnten wirtschaftlichen Berechnungen zufolge 80 Prozent aller Haushalte mit solchen Zählern ausgestattet sein. Inzwischen gibt es in Deutschland erste Anbieter für solche Zähler.
 
In einigen anderen EU-Ländern werden sie bereits flächendeckend eingesetzt. Bei der Trennung von Energieerzeugern und Netzbetreibern haben die 27 Mitgliedstaaten gemäß der neuen EU-Bestimmungen die Möglichkeit Erzeuger und Betreiber völlig voneinander zu isolieren, oder die Anbieter behalten ihre Netze. Dann ist es aber gesetzlich untersagt, der Konkurrenz den Netzzugang künstlich zu erschweren um den freien Wettbewerb zu verhindern. Auf diese Art bleiben die großen Energiekonzerne bestehen, und kleinere Unternehmen können sich am Markt entfalten.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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