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Klagen gegen Atomgesetz werden eingereicht

Nachricht vom 28.2.2011
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Berlin – Laut SPD und Grüne verstößt die von der schwarz-gelben Regierungskoalition durchgesetzte Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke gegen das Grundgesetz. Sowohl formell als auch inhaltlich seien beide Novellen des Atomgesetzes verfassungswidrig. Dies geht aus der am Montag in Berlin vorgestellten Klageschrift der Parteien hervor. Sie soll noch in dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.



Klagen gegen Atomgesetz werden eingereicht

Klagen gegen Atomgesetz werden eingereicht

Die Fraktionschefs Jürgen Trittin (Grüne) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) sind guter Dinge, dass die Opposition vor Gericht Recht bekommen werde. Sie sind der Meinung, dass der Bundesrat den Änderungen hätte zustimmen müssen, da durch die Verlängerung der Atomlaufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Länder entsteht.

Artikel 2 GG verletzt



Im Weiteren wirft man der Regierung einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes vor, der allen Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. Laut Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) werde die Urteilsfindung der Karlsruher Richter rund zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.

Für den Atomausstieg kämpfen



Der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad (SPD) zufolge ist die Klage von fünf Bundesländern gegen die Laufzeitverlängerung am Montag dem Bundesverfassungsgericht zugestellt worden. Sie sagte der dpa in Mainz, dass die Länder nicht zulassen wollen, dass der Bund „wider besseres Wissen“ die Rechte der Länder missachte. Außerdem wolle man weiter am Atomausstieg festhalten und wehre sich daher gegen die rückwärtsgewandte Energie- und Industriepolitik.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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