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kostenlose Stromwechsel HotlineKlagen gegen Atomgesetz werden eingereicht
Nachricht vom 28.2.2011Berlin – Laut SPD und Grüne verstößt die von der schwarz-gelben Regierungskoalition durchgesetzte Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke gegen das Grundgesetz. Sowohl formell als auch inhaltlich seien beide Novellen des Atomgesetzes verfassungswidrig. Dies geht aus der am Montag in Berlin vorgestellten Klageschrift der Parteien hervor. Sie soll noch in dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Klagen gegen Atomgesetz werden eingereicht
Artikel 2 GG verletzt
Im Weiteren wirft man der Regierung einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes vor, der allen Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. Laut Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) werde die Urteilsfindung der Karlsruher Richter rund zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.
Für den Atomausstieg kämpfen
Der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad (SPD) zufolge ist die Klage von fünf Bundesländern gegen die Laufzeitverlängerung am Montag dem Bundesverfassungsgericht zugestellt worden. Sie sagte der dpa in Mainz, dass die Länder nicht zulassen wollen, dass der Bund „wider besseres Wissen“ die Rechte der Länder missachte. Außerdem wolle man weiter am Atomausstieg festhalten und wehre sich daher gegen die rückwärtsgewandte Energie- und Industriepolitik.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter
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