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Kartellamt beendet Verfahren gegen Evonik und RWE

Nachricht vom 22.2.2011
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Bonn – Das Verfahren gegen die Evonik Industries AG und die RWE AG wegen des Verdachts der wettbewerbsbeschränkenden Rückerstattungsklauseln in Strombezugsverträgen wurde vom Kartellamt eingestellt. Dazu erklärten beide Unternehmen die entsprechenden Klauseln als gegenstandslos.



Kartellamt beendet Verfahren gegen Evonik und RWE

Kartellamt beendet Verfahren gegen Evonik und RWE

Bei ihrer Sektoruntersuchung Stromgroßhandel war das Kartellamt auf wettbewerbsbeschränkenden Klauseln in Leistungsvorhaltungsverträgen zwischen der Evonik Steag GmbH bzw. Evonik Power Saar GmbH (als Anbieter und der RWE Power AG (als Abnehmer) gestoßen. Laut diesen hatte sich Evonik dazu verpflichtet Kraftwerksleistung in einem bestimmten Umfang für RWE vorzuhalten.

Freie Vermarktung behindert


Die Verpflichtung von Evonik, im Fall einer Stromvermarktung an Dritte sogenannte Kapitaldienstentgelte an die RWE zurückzuerstatten wurde als kritische Vertragsinhalte angesehen. Im Vorfeld hatte RWE diese Kapitaldienstentgelte als finanzielle Gegenleistung für die Leistungsvorhaltung an Evonik entrichtet. Die Rückerstattungsverpflichtungen waren derart bemessen, dass sie eine freie Vermarktung von Stromkapazitäten durch Evonik an Dritte behinderten. Nach der Verfahrenseröffnung konnte das Bundeskartellamt die beiden Unternehmen davon überzeugen, die betroffenen Klauseln für gegenstandslos zu erklären.

RWE erklärte sich darüber hinaus bereit, auf die ihr eingeräumte Option, den Strombezug aus Evonik-Kraftwerken im Saarland und im Ruhrgebiet über das Jahr 2012 hinaus zu verlängern, zu verzichten. Damit steht ein enormer Umfang an Leistung aus Evonik-Kraftwerken künftig für die Vermarktung an Dritte zur Verfügung.

Steag-Übernahme in trockenen Tüchern


Im Weiteren gab das Bundeskartellamt gestern grünes Licht für die Übernahme von 51 Prozent der Evonik Steag GmbH an die Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH (KBG). Die Beteiligungsgesellschaft setzt sich aus der Dortmunder Stadtwerke AG, der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Duisburg AG, der Stadtwerke Essen AG sowie der Stadtwerke Dinslaken GmbH und der Energieversorgung Oberhausen AG zusammen. Das Kartellamt erklärte, dass dem Fusionsvorhaben keine wettbewerblichen Bedeken entgegengestanden hätten. „Die Beteiligung der Ruhrstadtwerke kann dazu beitragen, dass sich die Steag als ein von den großen vier Erzeugungsunternehmen unabhängiger Player am Markt etabliert“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts.








Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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