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kostenlose Stromwechsel HotlineStromzufuhr darf gesperrt werden
Nachricht vom 19.2.2011München – Das Münchner Landgericht fällte das Urteil, dass eine Wohnungseigentümergesellschaft die Stromzufuhr eines säumigen Eigentümers sperren darf. Das gilt auch, wenn der Eigentümer seinen Strom vom Versorger direkt bezieht.
Stromzufuhr darf gesperrt werden
Strom abgestellt aufgrund von Schulden
Im gegebenen Streitfall verhängte eine Wohnungseigentümergesellschaft eine Versorgungssperre gegen den Miteigentümer. Dieser schuldete bereits eine große Summe seiner Wohngeldzahlungen. Die Versorgungssperre sollte ebenfalls die Zufuhr von Strom beinhalten. Der Eigentümer zahlte in diesem Fall die Energiekosten direkt an den Stromversorger.
Leitungsanlage ist gemeinschaftliches Eigentum
Sobald die Lieferung des Stroms über eine Leitungsanlage, welche im Gemeinschaftseigentum steht, erfolgt, darf eine Versorgungssperre verhängt werden, begründete das Gericht. Die Wohnungseigentümergesellschaft erbringt eine Leistung, indem sie die Gemeinschaftsleitungen zur Verfügung stellt. Diese Möglichkeit kann die Gesellschaft zurückhalten, unabhängig vom Verhältnis zum Stromversorger.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter
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