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Solaranlagen teilweise genehmigungspflichtig

Nachricht vom 15.2.2011
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Berlin – Wer sich eine Solaranlage auf das Dach bauen möchte, sollte vorab klären, ob er dafür nicht eine Baugenehmigung benötigt. Solaranlagen sind in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilweise genehmigungspflichtig.



Solaranlagen teilweise genehmigungspflichtig

Solaranlagen teilweise genehmigungspflichtig

Regionale Abweichungen



Die Stiftung Warentest in Berlin weist in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe März 2011) darauf hin, dass dies dann zutreffe, wenn der überwiegende Teil des produzierten Stroms in die öffentlichen Netze eingespeist werden soll. Aber auch in den anderen Bundesländern gibt es spezifische Regelungen. So benötigt man beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg keine Baugenehmigung – auch dann nicht, wenn der gewonnene Strom zu 100 Prozent in die öffentlichen Netze fließe. Daher sollte man vor einer Installation prinzipiell besser bei den örtlichen Behörden nachfragen, so der Tipp der Verbraucherschutzzentrale.







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