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kostenlose Stromwechsel HotlineEnBW-Deal: Klage ist eingereicht
Nachricht vom 13.2.2011Am Mittwoch reichte die Opposition aus dem Stuttgarter Landtag beim Staatsgerichtshof Klage gegen die Vorgehensweise der Landesregierung beim EnBW-Deal ein. Weiterhin wolle man die Ladung von Ministerpräsident Stefan Mappus, Finanzminister Willi Stächele und Landtagspräsident Peter Straub (alle CDU) als Zeugen vor Gericht beantragen.
EnBW-Deal: Klage ist eingereicht
Deal unrechtmäßig geschlossen?
Überraschend verkündete Ministerpräsident Mappus im Dezember, dass die Landesregierung die EnBW-Anteile des französischen Stromversorgers EdF in Höhe von 45 Prozent übernehmen werde. Der Landtag wusste nichts von dieser Entscheidung und stimmte erst nach dem Deal darüber ab. Die Landesregierung verteidigte ihr Vorgehen mit Artikel 81 der Landesverfassung. Dieser erlaubt dem Finanzminister ohne Beteiligung des Landtags „im Falle unvorhergesehener und unabweisbarer Bedürfnisse“ über Ausgaben zu entscheiden. Doch hier liegt der Streitpunkt zwischen Opposition und Regierung.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Notbewilligungsgesetzes haben laut den Gutachtern Joachim Wieland und Martin Morlok bei dem Geschäft nicht vorgelegen. Weder sei es unvorhersehbar gewesen noch habe eine dringende Notwendigkeit bestanden den Kauf ohne vorherige Diskussion im Landtag vorzunehmen. Daher läge ein „erheblicher, schwerwiegender Verstoß“ gegen die Verfassung vor, so Wieland. Mit der Klage müsse auch die Wiederholung eines ähnlichen Vorgehens verhindert werden.
Stellungnahme mit mieser Qualität
Auch bei der Art und Weise der juristischen Beratung habe Mappus nach Wielands Einschätzung seine Pflicht verletzt. So habe die nachträglich erstellte schriftliche Stellungnahme der beratenden Kanzlei noch nicht einmal die Qualität einer Seminararbeit. Der Kernfrage des Notbewilligungsrechts werde in dem fünfseitigen Dokument gerade einmal eine halbe Seite gewidmet. Gerade bei Geschäften dieser Größenordnung sei eine mündliche Beratung auch nicht üblich. Dies berge die Gefahr von Missverständnissen, weiß Wieland.
Die Opposition geht davon aus, dass Mappus das Parlament belogen hat: bei seiner Regierungserklärung vom 15. Dezember beruft er sich auf ein juristisches Gutachten, welches auf neun Tage nach dem Kauf datiert ist. Laut Aussage der Kanzlei Gleiss Lutz haben man den Ministerpräsidenten zunächst mündlich beraten. Dies sei bei der gebotenen Geheimhaltung nicht unüblich. Die Stellungnahme habe man dann später schriftlich zusammengefasst.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk
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