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Geschäftspraktiken von TelDaFax unter Prüfung

Nachricht vom 9.2.2011
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TelDaFax steht durch eine Überprüfung ihrer Geschäftspraktiken erneut negativ in den Schlagzeilen. Wie die Bundesnetzagentur bekannt gab, steht der Strom- und Gasanbieter momentan unter einschlägiger Prüfung um festzustellen, ob die zahlreichen Kundenbeschwerden Bestand haben.



Geschäftspraktiken von TelDaFax unter Prüfung

Geschäftspraktiken von TelDaFax unter Prüfung

Zahlungsänderung erntet Kritik



TelDaFax hatte zum Anfang des Jahres 2011 seine Zahlungsmöglichkeit für die Strom- und Gasrechnungen überraschend und ohne Vorankündigung von ehemals Lastschrift auf Überweisung geändert. Dadurch gerieten Kunden als auch Verbraucherschützer in Alarmbereitschaft. Die Änderung der Zahlungsweise begründet TelDaFax mit einem neuen russischen Investor, der Zahlungen nicht weiter per Lastschriftverfahren akzeptieren möchte.


Regelung gesetzeswidrig?



Laut der Aufsichtsbehörde ist eine Abänderung der Zahlungsweise bei bestehenden Verträgen für „nicht zulässig“. Gegenüber dem Handelsblatt teilte diese mit „Unserer Meinung nach ist es nicht zulässig, nach Vertragsabschluss die vom Kunden gewünschte Zahlungsweise einseitig zu ändern“

Sollte bei der durchgeführten Prüfung ein Verstoß gegen die üblichen Geschäftspraktiken festgestellt werden, so müsse TelDaFax mit einem Zwangsgeld rechnen. Aktuell wartet die Bundesnetzagentur noch eine direkte Stellungnahme seitens TelDaFax.






Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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Matz( vom 18.02.2011 )

TDF verweigert ein Sonderkündigungsrecht bei Tariferhöhung welches bei Vertragsabschluss im AGB zugesichert war. Es verweist auf zwischenzeitlich geänderte AGB das dieses Recht nicht vorsieht, da es angeblich bei der Stromversorgung ein solches Sonderkündigungsrecht gesetztlich nicht gibt.

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