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kostenlose Stromwechsel HotlineEnergiekonzerne nicht freigesprochen
Nachricht vom 17.1.2011Bonn – Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärte am Donnerstag in Bonn, dass man den deutschen Energieriesen keine Preismanipulation durch die gezielte Abschaltung von Kraftwerken in den Jahren 2007 und 2008 nachweisen könne. Der Vorwurf eines systematischen Missbrauchs könne nicht gestützt werden, da die betroffene Kraftwerksleistung anteilig zu gering sei. Mundt wolle solche Machenschaften jedoch nicht grundsätzlich ausschließen.
Energiekonzerne nicht freigesprochen
Reaktionen sind unterschiedlich
Der Bundesverband Energie und Wasserwirtschaft (BDEW), der sich seit Jahren für den Wettbewerb und eine transparente Preisbildung am Stromgroßhandel einsetzt, zeigte sich dagegen zufrieden mit den Ergebnissen, so die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Hildegard Müller.
Gegenüber der dpa sprach der Bundesverband der Verbraucherzentralen jedoch von einem „Freispruch dritter Klasse“. Die Konzerne seien keineswegs freigesprochen, schließlich habe das Kartellamt selbst erklärt, „dass es nicht tiefgehend genug untersuchen konnte", erklärte Verbands-Energieexperte Holger Krawinkel. Er sieht nun die Politik in der Pflicht und erinnerte an Vorschläge wie etwa die Zerschlagung der Energieriesen in mehrere kleinere Einheiten. RWE wies den Vorschlag ab und nannte es „absurd, jetzt die Zerschlagungs-Debatte wiederbeleben zu wollen. Der Wettbewerb funktioniert.“ Der Börsenmarkt reagierte schnell und ließ die Aktien von E.ON und RWE zwischenzeitlich um 2,3 Prozent steigen.
Markttransparenzstelle nötig
Mundt selbst riet zu einer effektiven Missbrauchsaufsicht, diese sei künftig unerlässlich. Vor allem wegen der Erzeugungsmengen, aber auch wegen der fehlenden Speicherbarkeit von Strom verfügten die Stromkonzerne über eine erhebliche Marktmacht. Der Präsident des Bundeskartellamts sieht die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung für den Aufbau er geplanten Markttransparenzstelle. Dabei handelt es sich um eine beim Kartellamt angesiedelte Einrichtung, die die Wettbewerbsbehörde schlagkräftiger machen soll. Verbraucherschützen hegen jedoch ihre Zweifel daran.
Bezüglich der zum Jahresbeginn gestiegenen Preise plane das Kartellamt keine Untersuchung. Mundt erklärte, dass die Spanne der Preissteigerungen von 0 bis 14 Prozent reiche und jeder Verbraucher die Möglichkeit habe den Anbieter zu wechseln um Kosten zu sparen. Über 500 Versorger hatten zum 1. Januar ihre Preise erhöht und dies mit der gestiegenen EEG-Umlage begründet.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter
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