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Stromrechnung nicht per Überweisung bezahlen?

Nachricht vom 14.1.2011
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Die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig weist Verbraucher darauf hin, dass sie die Zahlungsweise ihrer Stromverträge nicht ändern müssen nur weil der Lieferant sie darum bittet. Dazu erklärten die Verbraucherschützer, dass ein Stromanbieter in den vergangenen Wochen verstärkt seine Kunden darum gebeten hatte die Rechnungen künftig per Überweisung statt per Lastschrift zu bezahlen. In wenigen Fällen waren die Lastschriftverträge auch ohne Rücksprache mit den Kunden beendet worden.



Stromrechnung nicht per Überweisung bezahlen?

Stromrechnung nicht per Überweisung bezahlen?

Keine Änderung ohne Zustimmung



Die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andres Heyer, betont, dass ein Wechsel der vereinbarten Zahlweise oder die Beendigung des Einzugsermächtigungsverfahrens mittels einer einseitigen Erklärung nicht möglich ist. Nur durch die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Anbieter die grundsätzliche Zahlweise  ändern.


Überweisung mit Risiko



Es ist nicht ratsam einer solchen Aufforderung leichtfertig zu folgen. Bei einer Überweisung kann der Kontoinhaber das Geld nicht zurückbuchen lassen wie etwa bei einer missbräuchlichen Abbuchung. Beim Lastschriftverfahren kann sich der Kunde innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Buchung bei der Bank melden und eine Rückbuchung fordern.






Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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