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Neue Regelungen zu Sanierung und Förderung 2011

Nachricht vom 5.1.2011
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Nürnberg/Frankfurt – Im neuen Jahr traten mehrere Änderungen in Kraft die sowohl Mieter als auch Immobilienbesitzer betreffen. So wurde beispielsweise die Förderung für Photovoltaik-Anlagen gekürzt. Wer in diesem Jahr eine solche Anlage installiert, erhält für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde. Im vergangenen Jahr betrug die Vergütung dagegen noch 33,03 Cent je Kilowattstunde.



Neue Regelungen zu Sanierung und Förderung 2011

Neue Regelungen zu Sanierung und Förderung 2011

Neue Regelungen zur Dämmung



Änderungen gibt es auch bezüglich der Dämmung. Erfüllt ein Gebäude nicht die Mindestanforderungen, muss der Eigentümer im Laufe dieses Jahres das oberste Geschossdeck, also den Dach- bzw. Spitzboden nachträglich dämmen. Genaueres zu Anforderungen und Ausnahmen können Betroffene in der Energiesparverordnung (EnEV) nachlesen.

Der Heizkostenzuschuss, der erst 2009 für Wohngeldempfänger eingeführt wurde, fällt ab 1. Januar 2011 wieder weg. Im Rahmen des Sparpakets hatte die Bundesregierung den Zuschuss wieder verworfen. Dafür können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Arbeitszimmer, die beruflich nötig sind, wieder von der Steuer abgesetzt werden. Diese Vergünstigungen können sogar rückwirkend ab 2007 geltend gemacht werden, wenn die Steuerfälle noch nicht abgeschlossen sind.


Erweiterte Förderung der KfW Bankengruppe



Im Zusammenhang mit den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) fördert die KfW Bankengruppe ab 1. März 2011 auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere Dämmung, Fensteraustausch oder Erneuerung der Heizungsanlage. Natürlich werden auch weiterhin umfassende Sanierungsmaßnahmen gefördert. Eigentümer profitieren dabei von zinsgünstigen Krediten und attraktiven Investitionszuschüssen. Dabei gilt: je mehr sich der Energiestandard verbessert, desto attraktiver fällt die Förderung aus.


Dazu erklärt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen."
Eine Neuerung ab 1. März ist auch die Einführung einer endfälligen Finanzierungsvariante. Die Darlehen der KfW können so noch individueller in den Finanzierungsplan integriert werden. Fällige Sparguthaben können so beispielsweise nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung eingesetzt werden.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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