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Vorzeitige Heizungs-Modernisierung muss geduldet werden

Nachricht vom 3.1.2011
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Frankfurt/Main – Nach dem Entschluss des Frankfurter Amtsgerichts (33 C 4250/09 - 26) müssen Mieter eine Modernisierung der Heizungsanlage durch ihren Vermieter dulden, auch wenn diese laut Gesetz noch bis 2020 Zeit hätte. Im konkreten Fall plante der Vermieter den Austausch von Nachspeicheröfen aus den 70 er Jahren. Die Wohnungen sollten künftig durch eine Zentralheizung beheizt werden. Nachdem der Vermieter die erforderlichen Maßnahmen angekündigt hatte, verweigerte ein Mieter seine Zustimmung zu den Arbeiten. Daraufhin klagte der Vermieter die Duldung der Maßnahmen ein.



Vorzeitige Heizungs-Modernisierung muss geduldet werden

Vorzeitige Heizungs-Modernisierung muss geduldet werden

Vorausschauend und wirtschaftlich



Das Amtsgericht in Frankfurt kam zu dem Schluss, dass der Mieter die Maßnahmen dulden müsse und gab somit dem Vermieter Recht. In der Begründung hieß es, dass laut der Energieeinsparverordnung von 2009 Nachtspeicheröfen schrittweise außer Betrieb genommen werden müssen. Öfen die vor 1990 aufgestellt wurden, dürfen ab 2020 nicht mehr betrieben werden. Insofern handelt der Vermieter vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll. Es sei besser die veralteten Nachtspeicheröfen schon jetzt auszutauschen als im Falle von notwendigen Reparaturen in ein veraltetes System zu investieren. Dieses könne ohnehin nur noch etwa zehn Jahre genutzt werden. Daher ist der Mieter dazu verpflichtet, solche Modernisierungsmaßnahmen zu dulden.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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