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Hausbauer müssen auf Erneuerbare Energien setzen

Nachricht vom 3.1.2009
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Der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &Grund Deutschland macht darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Januar 2009 die Eigentümer neuer Wohngebäude aufgrund des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dazu verpflichtet sind, anteilig mit erneuerbaren Energien zu heizen. So müssen für alle Gebäude, für die nach dem 31. Dezember 2008 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, diese Regelungen berücksichtigt werden. Anhand des Gesetzes ist geregelt, wie hoch der Anteil aus der jeweiligen Energieart sein muss und er variiert je nachdem, welche genutzt wird.







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