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BKartA warnt vor Missbrauch bei Konzessionsvergabe

Nachricht vom 17.12.2010
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Die Kommunen sollten besser nicht die eigenen Energieunternehmen bei der Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen bevorzugen. Der Präsident des Bundeskartellamtes warnte damit vor einem missbräuchlichen Handeln. "Die Gemeinden müssen die Konzession transparent und diskriminierungsfrei vergeben und Chancengleichheit für alle Anbieter sicherstellen“, betonte er am Mittwoch.



BKartA warnt vor Missbrauch bei Konzessionsvergabe

BKartA warnt vor Missbrauch bei Konzessionsvergabe

Das Kartellamt und die Bundesnetzagentur wiesen daraufhin, dass die Gemeinden bei der Vergabe eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb trügen. Gemeint ist nicht nur der Wettbewerb um die Konzessionen, sondern auch der auf den Endkundenmärkten. Daher dürften die Gemeinden ihre marktbeherrschende Stellung bei der Vergabe der örtlichen Wegerechte nicht missbrauchen.

Keine Bevorzugung



„Wenn die Gemeinde einzelne Bieter, insbesondere mit der Gemeinde verbundene Unternehmen, ohne sachlichen Grund bevorzugt“, liegt ein solcher Missbrauch vor. Außerdem warnten die Wettbewerbshüter Gemeinden davor Gegenleistungen zu fordern oder sich Dinge versprechen zu lassen, die im Widerspruch zur Konzessionsabgabenverordnung stehen.

Rekommunalisierung beobachtet



Spätestens alle 20 Jahre müssen die Strom- und Gaskonzessionen neu vergeben werden. Laut Informationen der Behörde läuft ein Großteil der rund 20.000 Konzessionsverträge in den nächsten Jahren aus. Dabei wird eine Rekommunalisierung beobachtet, bei der die Kommunen wieder zunehmend Konzessionen an kommunale Unternehmen vergeben.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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