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E.ON zu 38 Millionen Euro Strafe verurteilt

Nachricht vom 15.12.2010
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Wegen einem sogenannten „Siegelbruch“, der Behinderung von Kartellermittungen, wurde der Energiekonzern E.ON nun zu einer Strafe in Höhe von 38 Millionen Euro, zu zahlen an die EU, verurteilt. Am Mittwoch wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage seitens E.ON zur Nichtigkeitsklage ab. Das Bußgeld wurde ursprünglich 2008 verhängt.



E.ON zu 38 Millionen Euro Strafe verurteilt

E.ON zu 38 Millionen Euro Strafe verurteilt

Hausdurchsuchung 2006 offenbarte Siegelbruch



Im Mai 2006 wurden bei einer Durchsuchung der E.ON Geschäftsräume von den EU-Wettbewerbsbehörden ein „fährlässiger Siegelbruch“ gefunden. Ein im Lager befindliches Siegel wurde aufgebrochen und diverse Unterlagen von Wettbewerbsbehüter sichergestellt.

Das über E.ON verhängte Bußgeld entspricht ungefähr 0,14 Prozent des E.ON Umsatzes und muss laut Behörden nicht abgemindert werden, da ein Siegelbruch eine „besonders schwerwiegende Zuwiderhandlung“ darstellt. Die Strafe müsse außerdem eine „hinreichende Abschreckungswirkung“ aufweisen.

Der Fall hat derweil auch exemplarische Bedeutung, denn noch nie zuvor sind Wettbewerbsbehüter bei Kommissionsermittlungen derartig vorgegangen.






Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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