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Klagen gegen Atomgesetz erst im Februar erwartet

Nachricht vom 11.12.2010
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Berlin – Die bereits angekündigten Klagen gegen das Gesetz zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke werden voraussichtlich erst im Frühjahr beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Da nun auch Bundespräsident Wulff das Gesetz unterzeichnet hat, bereiten sowohl die SPD-geführten Länder als auch die Opposition Klageschriften vor. Wie aus den Kreisen der Grünen-Bundestagsfraktion zu hören war, ist mit einer Fertigstellung vor Februar nicht zu rechnen.



Klagen gegen Atomgesetz erst im Februar erwartet

Klagen gegen Atomgesetz erst im Februar erwartet

Zwei Klägergruppen


Durch die Unterzeichnung der Energiepolitik-Gesetze durch Bundespräsident Wulff, könnten schon in kürze die Laufzeitverlängerung, die Brennelementesteuer und der Aufbau eines Ökostrom-Fonds in Kraft treten. Die Gegner wehren sich dagegen, dass das Gesetz ohne die Zustimmung des Bundesrats beschlossen wurde – in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr besitzt.

Man rechnet damit, dass zwei unterschiedliche Klägergruppen das Verfassungsgericht anrufen werden: zum einen Bundestagsabgeordnete, zum anderen die SPD-geführten Länder. Sie hoffen dadurch das Gesetz zur Verlängerung der Atomlaufzeiten um 8 bis 14 Jahre kippen zu können. Betroffen wären davon alle 17 deutschen Kernkraftwerke.

Rechtsvertretung steht fest



Für einen Normenkontrollantrag im Parlament ist ein Viertel der Abgeordneten notwendig – diese können dann die Klage anstrengen. Ein entsprechender Antrag wird von beiden Fraktionen gestellt, einigten sich Grüne wie Sozialdemokraten. Zudem haben man sich darauf verständigt, sich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durch die Frankfurter Professorin für Öffentliches Recht, Astrid Wallrabenstein, und die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) vertreten zu lassen.

Auch die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin und Brandenburg werden einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Klägergruppe (außer Nordrhein-Westfalen) wird sich Informationen zufolge durch den Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland (Mitglied des Verfassungsgerichtshofs NRW) und die Berliner Anwaltskanzlei Becker, Büttner, Held (BBH) vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigter für NRW ist der Frankfurter Verfassungsrechtler Prof. Georg Hermes vorgesehen.









Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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