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Blockheizkraft als Privatunternehmen

Nachricht vom 6.4.2009
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Wer privat eine Photovoltaik-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk betreibt, kann seine Anlage als Unternehmen anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der erzeugten Energie verkauft werden. Das hat der Bundesfinanzhof in München jetzt entschieden. Das Finanzamt erstattet dann die Mehrwertsteuer auf die Anlage.



Im Gegenzug muss der Eigentümer für seinen verkauften Strom kontinuierlich Mehrwertsteuer berechnen und auch abführen. Dem Urteil war der Fall eines Lokführers aus Niedersachsen vorausgegangen, der ein eigenes Blockkraftwerk in seinem Haus installiert hatte. Der erzeugte Strom wurde größtenteils in das öffentliche Netz eingespeist, die Abwärme nutzten der Lokführer und seine Familie zum Heizen und für warmes Wasser. Er meldete das ganze als Unternehmen an, wurde aber abgewiesen, da seine Heizanlage nicht den Mindestbetrag von 3000 Euro jährlich erwirtschafte, der einen Gewerbebetrieb als solchen auszeichne.
 
Der Bundesfinanzhof gab dem Lokführer recht, da er einen langfristigen Einspeisungsvertag mit einem Energieanbieter abgeschlossen hat und eine Vergütung bezieht. Die Anlage erzielt nachhaltig Einnahmen und ist damit als Unternehmen zu bezeichnen. Die Höhe des Gewinns ist dabei irrelevant. Der Lokführer konnte zudem deutlich mehr als mindestens 10 Prozent Strom ins Netz einspeisen-nämlich 23 Prozent. Er hatte das Unternehmen im Jahr 2005 angemeldet und seitdem Energie produziert und verkauft. Daher muss ihm das Finanzamt jetzt rückwirkend 3800 Euro Mehrwertsteuer erstatten.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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