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Ausnahmslose Stromnetz-Regulierung gefordert

Nachricht vom 1.12.2010
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Anlässlich der Veröffentlichung des Minitoringberichts 2010 der Bundesnetzagentur, fordert der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) eine ausnahmslose Regulierung der Gas- und Stromverteilernetze. So könnten derzeit die Netzbetreiber neue Anbieter leicht diskriminieren und wichtige Informationen vorenthalten.



Wie dem Bericht zu entnehmen ist, betrifft die meisten Netzbetreiber die Entflechtung der Stromerzeugung und –verteilung nicht. „Von den insgesamt 633 am Monitoring teilnehmenden Gasverteilernetzbetreibern haben lediglich 167 angegeben, rechtlich entflochten zu sein“, so der Monitoringbericht. Von den 749 Stromverteilnetzen sind es nur 171. Dabei würden laut dem Bericht Kooperationen in Form eigenständiger Netzgesellschaften, an denen verschiedene Gesellschafter beteiligt sind, ein höheres Maß an Diskriminierungsfreiheit bieten. Also je größer die Netzeinheit, desto mehr Überwachung durch den Regulierer und desto weniger Möglichkeiten zur Diskriminierung.

EnWG regt Kleinteiligkeit an



Die Bildung immer kleinerer und somit zwangsläufig ineffizienterer und kostenintensiverer Netze, wird vom Verband als besorgniserregender Trend auf der Ebene der Verteilnetze beobachtet. Das geltende Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die Entwicklung dieser De-minimis-Regelung angeregt. Sie sieht Ausnahmen für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden vor.
Robert Busch, bne-Geschäftsführer, erklärt: „Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt: Je kleiner das Netz, desto weniger schaut der Regulierer nach dem Rechten.“ Das biete einen optimalen Anreiz zur Kleinteiligkeit, die kontraproduktiv, unnötig und kostenintensiv sei (für Anbieter und Verbraucher), sagt er weiter.

Vorschriften werden ignoriert



Nach eigenen Aussagen halten sich obendrein noch nicht einmal alle Netzbetreiber an die Verpflichtungen, die das EnWG vorschreibt. Die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten – die für unabhängige Netznutzer von enormer Bedeutung sind – erfüllen 104 Anbieter nur teilweise, war dem Monitoringbericht zu entnehmen. Keine Angaben dazu machten insgesamt 11 Verteilnetzbetreiber. Im Gassektor verweigern sogar elf Prozent der Gasverteilnetzbetreiber die in der Gasnetzzugangsverordnung geforderte Veröffentlichung von Netzzugangsverträgen.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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