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Keine Sondergenehmigungen für AKWs!

Nachricht vom 3.4.2009
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Die Betreiber der Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel sind mit ihren Anträgen auf Verlängerung der Laufzeiten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Es war bereits in mehreren Vorinstanzen entschieden worden, dass eine längere Laufzeit der Anlagen nicht möglich sei.



Die Besitzer von Biblis A und Brunsbüttel wollten Reststrommengen des bereits stillgelegten Kernkraftwerks Mühlheim-Kärlich auf ihre Anlagen übertragen und so eine Verlängerung der Laufzeiten erwirken. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings entschieden, dass der Reststrom von Mühlheim-Kärlich nur an Meiler geleitet wird, die im Atomgesetz von 2002 in einer Fußnote verankert sind. Biblis A und Brunsbüttel sind über 30 Jahre alt und demzufolge nicht unter den sieben ausgewählten Werken aufgeführt.
 
Im Jahr 2002 hatte die rot-grüne Regierung das Ausstiegsgesetz aus dem Atomgeschäft verabschiedet und den noch existierenden Kernkraftwerken bestimmte Reststrommengen zugebilligt, die sie noch produzieren dürfen um eine Laufzeit von 32 Jahren zu erreichen. Die Anlagen Biblis A und Brunsbüttel haben ihre Reststromkapazität fast aufgebraucht und wollten deshalb den Reststrom von Mühlheim Kärlich übernehmen, damit sie weiterarbeiten können.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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