Bundesrat verzichtet auf Mitsprache im Atomgesetz

7.11.2010 | Redaktion: Nadine Rom
Berlin – Der Bundesrat hält es nach einer Abstimmung nicht für nötig, dem umstrittenen Energiekonzept der Bundesregierung zuzustimmen. Vergeblich forderten die SPD-geführten Länder am Freitag in der Länderkammer die Zustimmung des Bundesrats zu den Atomgesetzesnovellen.
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Bundesrat verzichtet auf Mitsprache im Atomgesetz

Bundesrat verzichtet auf Mitsprache im Atomgesetz

"Die Laufzeitverlängerung in der vorgesehenen Form ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Dies wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesratsbeteiligung beim Luftsicherheitsgesetz bestätigt." Mit diesen Worten kommentierte die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Freitag in Berlin die Entscheidung. Sie sehe daher einer Befassung des Karlsruher Gerichts gelassen entgegen.


Zur Klage genötigt



Vor allem die SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg hatten eine solche Klage angekündigt. Im Interesse des Selbstverständnisses des Bundesrates sähen sich diese Länder zu einer Klage genötigt, da die Bundesregierung ein nichtzustimmungspflichtiges Gesetz vorgelegt habe, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD). Weiterhin betonte sie: „Wir haben mit offenen Karten gespielt.“

Das Energiekonzept der schwarz-gelben Koalition sieht keine Zustimmungspflicht des Bundesrats vor. Allerdings kann die Länderkammer Einspruch gegen das Gesetz erheben – dieser kann jedoch durch eine Kanzlermehrheit überstimmt werden. Vor einem Einspruch muss die Länderkammer aber erst den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Entscheidung ist für den 26. November geplant.

Irritation beim Verfahren



Dass die SPD-geführten Länder auch nicht mit dem verkürzten Verfahren im Bundesrat einverstanden seien, betonte Conrad ausdrücklich. In der Länderkammer ist lediglich ein Durchgang vorgesehen, da die Gesetze von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurden. Das Verfahren sorgte für Kritik, da es für „Irritationen“ gesorgt habe. Es habe ganz den Anschein, dass die Bundesregierung die offene Debatte über das Energiekonzept scheue, das so „voller Widersprüche“ sei. Nicht nur die Opposition lehnt das Konzept ab, auch ein Großteil der Bevölkerung ist dagegen.

In einem Antrag lehnten Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ab. Dazu hieß es, dass die Verlängerten Laufzeiten der Atommeiler einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt zulasten der kommunalen Energiewirtschaft darstellen. Die antragsstellenden Länder verwiesen zudem auf die nicht geklärte Frage nach einem Endlager und die unzureichende Vorsorge gegen Flugzeugabstürze.

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