Vergleich im Streit um EWE-Gaspreiserhöhung

4.11.2010 | Redaktion: Gerhard Solter
Oldenburg – Im Streit um die Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers EWE schlägt das Oberlandesgericht Oldenburg einen Vergleich vor. Für die Zeit zwischen 2004 und 2007 soll EWE demnach zwei Drittel der Preiserhöhungen zurückzahlen. Laut einer Sprecherin, sollen für 2007 und 2008 sogar 100 Prozent erstattet werden. Innerhalb einer Frist von drei Wochen, könnten die beiden Parteien nun über das Angebot nachdenken. Im Falle einer Ablehnung, würde der 12. Zivilsenat am 14. Dezember eine Entscheidung verkünden.
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Das Gericht erwägt außerdem den Fall dem Europäischen Gericht vorzulegen. Dieses würde dann die Vertragsklauseln des Energieversorgers EW SparCenter MI|E auf die Einhaltung der EU-Richtlinien prüfen.

Alte Preisklausel für ungültig erklärt



Die ab April 2007 geltenden Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen des Versorgers mit seinen Kunden wurden erst im Juli vom Bundesgerichtshof für ungültig erklärt. Das Unternehmen sagte nach einer Schlichtung zu, etwa 100 Millionen Euro an seine Kunden zurückzuzahlen. Die Klausel, die bis März 2007 jahrelang angewandt wurde, wurde vom Bundesgerichtshof allerdings bestätigt. In diesem Fall wurde das Verfahren an das Oberlandesgericht in Oldenburg zurück verwiesen.


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