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EU-Gesetzesentwurf zur Atommüll-Lagerung

Nachricht vom 4.11.2010
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Brüssel – Die EU-Kommission fordert von Deutschland und den anderen Atomstaaten bis 2015 detaillierte und verpflichtende Plane zur Atommüll-Endlagerung unter Berücksichtigung der „höchsten Sicherheitsstandards der Welt“. Dies erklärte bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in Brüssel der EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Der Gesetzesentwurf wurde von Umweltschützern und Europapolitikern verschiedener Parteien als unzureichend und zu vage kritisiert.



EU-Gesetzesentwurf zur Atommüll-Lagerung

EU-Gesetzesentwurf zur Atommüll-Lagerung

Obwohl bereits vor einem halben Jahrhundert das erste Atomkraftwerk auf europäischem Gebiet – im britischen Calder Hall - in Betrieb genommen wurde, gibt es bis heute noch kein einziges Endlager. Mit der für 2011 erhofften Verabschiedung des Gesetzes, müssten die Mitgliedsstaaten nur Darlegen, dass sie das Problem „gründlich und ohne Verzug“ angehen wollen. Innerhalb von vier Jahren müssten dann Pläne zum Bau, Betrieb und Finanzierung der Endlager vorliegen. Betroffen ist nicht nur der radioaktive Müll aus Kraftwerken, sondern auch aus Forschung, Medizin und Industrie.


Umsetzung könne sich hinauszögern


In Kommissionskreisen fürchtet man allerdings, dass die Umsetzung der Pläne Jahrzehnte dauern könne. So könnte auch ein Plan zur Inbetriebnahme eines Endlagers 2050 von Brüssel gebilligt werden. Laut der Behörde sind Frankreich, Schweden und Finnland den anderen Ländern in der Planung voraus. Jedoch seien die Zwischenlager keine Dauerlösung, da sie den Risiken von Erdbeben oder anderen Unfällen ausgesetzt seien.

Beim Bau müssten die Sicherheitsstandards eingehalten werden, die die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) in Wien entwickelt hat. Mehrere Regierungen haben sich bereits auf diese Standards verpflichtet. Einzige Neuerung wäre, dass die EU-Kommission eine rechtliche Handhabe bei Verletzungen gegen sie hätte. Für die Verabschiedung benötigt die Kommission eine Mehrheit im EU-Ministerrat, außerdem muss das Europaparlament angehört werden.

Aus der Debatte um Gorleben hält sich die Kommission heraus. Oettinger sagte dazu: "Die Europäische Union mischt sich in die Entscheidung von Standorten nicht ein." Gorleben müsste dabei wie jeder andere Standort die Standards erfüllen. Die Kommission möchte ebenfalls erreichen, dass sich die Bürger an der Entscheidungsfindung über die Endlager „beteiligen“ können.

Ein Zusammenschluss mehrerer Mitgliedstaaten zur Entsorgung des Atommülls ist ausdrücklich erlaubt. Der Export in Drittstaaten ist aber verboten. In 14 Ländern sind laut EU-Kommission derzeit 143 Atommeiler in Betrieb. Allein in Frankreich sind es 58, in Deutschland 17. Pro Jahr würden demnach durchschnittlich 7.000 Kubikmeter Hochradioaktiver Atommüll anfallen.

Zu lasche Regelungen kritisiert


Als „wenig mehr als eine PR-Übung“ kommentierte Greenpeace die Gesetzesvorlage. Es fehlten beispielsweise Maßnahmen zur Wiederfindung im Falle von Lecks. Auch die FDP kritisierte im Europaparlament, dass die Richtlinien „noch verbindlichere Vorgaben“ machen sollten. Dies erklärte deren umweltpolitischer Sprecher, Holger Krahmer.

Der Vorstoß zu einer europaweiten Regelung wurde jedoch sowohl von Krahmer, als auch von CDU-Parlamentarier Herbert Reul begrüßt. Dass der Vorschlag keine Lösungen biete und schon bei der Definition von Atommüll „erschreckend schwach“ ausfiele, erklärte dagegen die Grünen-Fraktion.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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