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Rücktritt von Energieverträgen möglich

Nachricht vom 28.3.2009
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Der Europäische Gerichtshof(EuGH) in Luxemburg soll jetzt entscheiden, ob Energielieferverträge vom Verbraucher innerhalb von sieben Tagen annuliert werden können. Ein Energiekunde hatte beim Bundesgerichtshof (BGH) geklagt, weil er einen unterschriebenen Gas-und Stromliefervertrag auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes kündigen wollte.



Dieses Gesetz garantiert Käufern ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen innerhalb von sieben Tagen. Sie müssen lediglich die Waren auf eigene Kosten zurücksenden. Nach der Klage hat der BGH die Frage nach einem Recht auf Annulierung eines Energieliefervertrages binnen sieben Tagen an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Die Anwendung des Fernabsatzgesetzes dürfte in diesem Fall aber nicht so einfach umsetzbar sein, schließlich kann der Kunde den bereits empfangenen Strom nicht einfach zurücksenden.
 
Man müsse das Gesetz BGH-Angaben zufolge daher so gestalten, dass bereits erhaltene Energie bezahlt werden muss. Der Widerruf eines abgeschlossenen Vertrages fällt in seiner Auslegung unter europäisches Gemeinschaftsrecht. Aus diesem Grund müssen BGH und EuGH jetzt gemeinsam über die Klage des Energiekunden entscheiden.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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