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Energieverbrauch soll 30 Prozent sinken

Nachricht vom 26.3.2009
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Ab Herbst 2009 muss bei Haussanierungen beachtet werden, dass Wärmedämmungen und modernisierte Heizungsanlagen den Energieverbrauch im Gebäude künftig um 30 Prozent senken soll. Entsprechende Bestimmungen zur Energiesparverordnung hat das Bundeskabinett um Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee(SPD) jetzt festgelegt.




Dabei flossen auch die Forderungen des Bundesrates mit ein, der den Betrieb von energieintensiven Nachtstrom-Speicherheizungen ab 2020 noch nicht vollständig zurückfahren will. Können die Kosten für einen Austausch der Heizanlagen trotz Fördermittel nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch die finanziellen Einsparungen des geringeren Stromverbrauchs wieder getilgt werden, soll die Nachtstrom-Speicherheizung vorläufig weiter am Netz bleiben.
 
Dasselbe gilt, wenn ein Gebäude der Wärmeschutzverordnung von 1995 entspricht. Tiefensee erklärte, dass die neuen Bestimmungen sowohl den Klimaschutz als auch das energieeffiziente Bauen in Deutschland entscheidend voranbringen werden. Damit alle Gebäude die angestrebte Energieeinsparung von 30 Prozent auch schaffen, müssen Alt-und Neubauten energetisch saniert werden.
 
Bis Ende 2011 muss entweder das Dach oder der Fußboden von Dachzimmern gedämmt sein. Handwerker und Fachunternehmen müssen die Umsetzung dieser Energiesparmaßnahmen auch durch entsprechende Dokumente bei den Behörden nachweisen. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Ältere Klimaanlagen sind mit automatischen Systemen zur Be-und Entfeuchtung auszustatten.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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