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Solaranlage auch bei Denkmalschutz

Nachricht vom 6.10.2010
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Denkmalschutz und die erneuerbaren Energien lassen nun doch vereinen. Hausbesitzer, die ein unter Denkmalschutz stehendes Haus ihr Eigen nennen, durften bislang keine Solaranlagen auf den Dächern montieren. Grund für die weitverbreiteten Absagen war bislang immer der denkmalrechtliche Schutz, der in den Vordergrund gestellt wurde. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in zwei Fällen ein anderes Urteil gefällt.



Solaranlage auch bei Denkmalschutz

Solaranlage auch bei Denkmalschutz



Vor- und Nachteile abwägen



Begründet hat die Denkmalbehörde ihre Ablehnung mit der Aussage, dass eine solche Installation zu einer auf Jahre erkennbaren Veränderung des Fassadenbildes führen. Die bisherige Fassadenansicht solle jedoch erhalten bleiben.

Die beiden Hausbesitzer haben aufgrund der Absage der Denkmalbehörde Berufung eingelegt und können laut neuem Urteil eine thermische Anlage zur Brauchwassererwärmung auf ihren Dächern errichten. Die Richter, die das neue Urteil fällten, bezogen nicht nur die denkmalrechtlichen Aspekte auf sondern nahmen auch Bezug auf den im Grundgesetz festgeschriebenen Umweltschutz. Da die Solaranlagen auf den kaum einsehbaren Gartenseiten der Häuser montiert werden sollten, sahen die Richter keine erhebliche Beeinträchtigung des „Zeugniswertes der Dachlandschaft“.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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