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Übertragung von Reststrommengen nicht rechtmäßig

Nachricht vom 23.9.2010
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Im bisherigen Atomgesetz wurde verankert, dass die zwischen der damaligen Bundesregierung und den Betreibern der Atomkraftwerke vereinbarten Reststrommengen von einem Atomkraftwerk auf ein anderes übertragen werden können. Dies gilt jedoch nur zwischen laufenden Atomkraftwerken. Nachdem das Atomkraftwerke Stade stillgelegt wurde, sollte die Reststrommenge an das Atomkraftwerk Biblis A übertragen werden.



Übertragung von Reststrommengen nicht rechtmäßig

Übertragung von Reststrommengen nicht rechtmäßig


Konzerne wollten Marktposition sichern



Im Mai 2010 wurden die Reststrommengen auf Biblis A übertragen und sichern so einen verlängerten Betrieb von sechs Monaten. Nach Angaben des Energiekonzerns RWE wollte man den Betrieb des Atomkraftwerkes solange hinauszögern, bis die geplante Laufzeitverlängerung beschlossen und umgesetzt werde. So könnte das AKW Biblis A von einer Laufzeitverlängerung von acht Jahren profitieren, ansonsten hätte es in naher Zukunft abgeschaltet werden müssen. Weiterhin wurde vereinbart, dass der Energiekonzern E.ON, der das AKW Stade betrieben hatte, die Reststrommengen von RWE zurückkaufen könnte, sofern eigener Bedarf bestünde.

Die Lichtblick AG vermutete einen Verstoß gegen das Atomgesetz und das Wettbewerbsrecht und veranlasste die Berliner Kanzlei Raue zu einem Gutachten. In diesem Gutachten kamen die Experten zu dem Fazit, dass mit dem Reststrommengen-Handel „gesetzesfremde Zwecke“ verfolgt wurden. Es hieß, die Energiekonzerne wollten den Atomausstieg unterlaufen und ihr Marktposition sichern. Weiterhin würde durch die Übertragung der Strommengen ein neues Betriebsrisiko entstehen, dass bei den bestehenden Genehmigungen für das Atomkraftwerk nicht abgedeckt sei.






Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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