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kostenlose Stromwechsel HotlineAtomkraft: Bundesländer fordern ihren Anteil
Nachricht vom 15.9.2010Durch die geplante Laufzeitverlängerung um durchschnittlich 12 Jahre wird der deutsche Staat Zusatzeinnahmen in Milliardenhöhe verbuchen können. Die Brennelemente-Steuer soll beispielsweise in die finanziellen Löcher des Staatshaushaltes stopfen und in die Sanierung und Unterhaltung der Atommülllager fließen. Die zusätzliche Abgabe soll in die erneuerbaren Energien investiert werden. Bislang steht noch nicht im Detail fest, wie die Verteilung sein wird.
Atomkraft: Bundesländer fordern ihren Anteil
Gespräche sollen Fronten klären
Nun fordern die Bundesländer, in denen Atomkraftwerke betrieben werden einen Anteil an den Zusatzeinnahmen des Staates durch die Verlängerung der Laufzeiten. Markus Söder (Umweltminister in Bayern) erklärte, „Wir erwarten, dass 50 Prozent des Geldes in die Standortländer fließen.“ „Je mehr Kernenergie ein Land hat, desto höher sollte der Anteil an den Mitteln sein“, forderte er. In Bayern werden fünf Atomkraftwerke betrieben, damit würde Bayern den größten Anteil der Zusatzabgaben einstreichen.
Lucia Puttrich (Umweltministerin Hessen) stellt ebenfalls Forderungen und sagte, „Die Länder müssen an den Einnahmen beteiligt werden, weil der Ausbau der erneuerbaren Energien in hohem Maße in den Ländern erfolgt“. Es sollen in den kommenden Tagen Gespräche mit der Bundesregierung geführt werden, „um zu sehen, um welche Beträge es gehen kann und wie das ausgestaltet werden kann“.
„Dreiste“ Forderungen sollen abgewiesen werden
Margit Conrad (Umweltministerin Rheinland-Pfalz) empfindet die von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vorgebrachten Forderungen als „dreist“.
Jürgen Trittin (Die Grünen) nannte die Forderungen „an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, da die Bundesländer mit Atomkraftwerken bereits von den Mehreinnahmen durch die Steuern profitieren würden. Weiterhin sehe Trittin bestätigt, „dass es wegen der massiven Betroffenheit der Länder keine Laufzeitverlängerung am Bundesrat vorbei geben kann“. Er gab bereits zu verstehen, dass bei einem Beschluss der Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ohne Beteiligung des Bundesrates, eine Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werde.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter
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