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Nachtspeicheröfen nur noch bis 2019 eingesetzt

Nachricht vom 26.12.2008
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Nachtspeicherheizungen schaden dem Klima und dürfen daher nur noch bis Ende 2019 eingesetzt werden. Den Beschluss fasste der Bundestag am Freitag den 19.12.2008 mit den Stimmen der Union und SPD und setzte sich damit gegen die Opposition durch. Dieses Energieeinsparungsgesetz ist gleichzeitig Basis für die noch erforderliche Einsparverordnung. Sie hat zum Ziel, den Energieaufwand in Neubauten zur Beheizung und Erwärmung der Räume um 30% zu senken. Der Beschluss enthält auch eine Übergangsregelung für die Betreiber von Blockheizkraftwerken, die dieses Jahr weiterhin Palm-und Sojaöl verwenden dürfen. Damit werden biologische Energiequellen zur Stromproduktion zusätzlich gefördert, und die Betriebe müssen nicht schließen. Ab Anfang 2009 soll eine von der EU unterzeichnete Nachhaltigkeitsverordnung zur Förderung von Ökostrom vorliegen, um die Regenwälder vor der klimaschädlichen Abholzung zu schützen. Ein Beschluss von FDP und Koalition fordert nun die Bundesregierung auf, für ein schnelles Zustandekommen der Verordnung zu sorgen, da Palm-und Sojaöl nicht mehr gefördert werden, wenn sie nicht eindeutig aus „nachhaltigem Anbau“ stammen.







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