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kostenlose Stromwechsel HotlineAtomstreit: Verfassungsklage durch Länder
Nachricht vom 30.8.2010Mehrere Bundesländer drohten nun im Falle einer Atomkraftwerks-Laufzeitverlängerung, ohne die Einbindung des Bundesrates, mit einer Verfassungsklage. Johannes Remmel, Umweltminister von Nordrhein-Westfalen äußerte sich besorgt über die derzeitige Entwicklung. So verstoße die geplante Laufzeitverlängerung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, sollten die Bundesländer nicht in die Entscheidung mit einbezogen werden. Auf einer Pressekonferenz mit Länderkollegen von SPD und Linke äußerte er sich wie folgt: „ Wir werden unsere Recht nötigenfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen durchzusetzen“
Atomstreit: Verfassungsklage durch Länder
Beschlossene Laufzeitverlängerung ohne amtierende Mehrheit
Durch aktuelle Länderwahlen und deren Wahlergebnisse, verlor die amtierende schwarz-gelbe Regierung ihre Mehrheit in der Länderkammer. Ob die Bundesregierung weiterhin das Recht hält, ohne eine amtierende Mehrheit in der Länderkammer, die Laufzeitverlängerung der Kernkrafte zu beschließen, prüfe momentan das Bundesjustiz- und Innenministerium. Remmel wies daraufhin, dass die Länder für ihre Atomkraftwerke eigenständig haften würden, und diese Haftung auch bei einer zuletzt angesprochenen „moderaten“ Laufzeitverlängerung von 10 Jahren, weiter zu tragen hätten. Aus diesem Grund beschloss das SPD – Kabinett der Rheinland-Pfalz bereits eine mögliche Klage.
Umweltminister in Aufruhr über Laufzeitverlängerungen
Führende Umweltminister der Rot-Rot-Grünen Parteien, sehen in einer Laufzeitverlängerung eine Gefahr für künftige Rahmenbedingungen der Atompolitik. Margit Conrad (SPD) führte dabei an „Die Bundesregierung nimmt […] sehenden Auges in Kauf, dass es für eine der wichtigsten Zukunftsfragen instabile und unsichere Rahmenbedingungen gibt“. Als Konsequenz daraus, würde im Energiebereich auch die Investitionsstärke zurückgehen. Berlins Linken Umweltsenatorin Katrin Lompscher beklagte, bei dem Energiekonzept müsse es um das Energiekonzepts Deutschlands, und nicht das der schwarz-gelben Regierung gehen. Der rot-rote Senat würde bei einer Klage mitziehen, so Lompscher weiter.
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter
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