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kostenlose Stromwechsel HotlineOffener Brief an Ministerin für Verbraucherschutz
Nachricht vom 28.8.2010Die meisten Stromversorger haben in der Sommer- und Urlaubszeit ihre Preiserhöhungen angekündigt. Einige von ihnen ausschließlich über die Presse, während andere sich noch die Mühe machten ihre Kunden durch Briefe von den Änderungen in Kenntnis zu setzen. Den Kunden wird bei den Preiserhöhungen lediglich eine Einspruchsfrist von 2 Wochen gewährt. Doch diese Frist mussten unzählige Stromkunden verstreichen lassen, weil sie zu dieser Zeit im wohlverdienten Urlaub waren und keinen Einspruch einlegen konnten.
Offener Brief an Ministerin für Verbraucherschutz
Prioritäten auf Verbrauchpreiserhöhungen setzen
Um diese Missstände und die Ausbeutung der Stromkunden an die Öffentlichkeit zu bringen und auch die Ministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner, darauf aufmerksam zu machen, hat sich der Geschäftsführer von Stromvergleich.de entschlossen einen offenen Brief an die Ministerin zu verfassen. Er fordert sie auf, die Verbraucherpreiserhöhungen öffentlich zum Thema zu machen und beispielsweise den Stromkonzernen Grenzen aufzuzeigen.
Vor wenigen Tagen hatte sich Ilse Aigner über Google „Street View“ ereifert und die vierwöchige Frist bemängelt, die auf Grund der Urlaubszeit nicht zumutbar sei. Nun erhöhte Google die Frist auf 8 Wochen und räumte bereits von vornherein die Möglichkeit ein, zu jeder Zeit bestimmte Bilder zu markieren und sperren zu lassen. Die Ministerin nahm zu den veränderten Bedingungen keine Stellung, sondern macht weiter gegen den neuen Kartendienst von Google Maps mobil. Dieser verwendet keine Filme oder Videos, sondern ausschließlich selbst aufgenommene Fotos und macht zu dem Autokennzeichen und Gesichter unkenntlich, um die Privatsphäre der Menschen zu schützen.
Ziel des Briefes soll sein, der Ministerin für Verbraucherschutz den sogenannten Wink mit dem Zaunpfahl zu geben und sie an ihre Pflicht zu erinnern, sich auch den wirklichen Missständen zuzuwenden und die Verbraucher vor versteckten oder gar widerrechtlichen Preiserhöhungen zu schützen, bzw. auch hier zumutbare Einspruchsfristen zu fordern, "im Gegensatz zu Google Street View kann man eben nicht nach der Einspruchsfrist jederzeit aus den Vertrag herraus, beim Stromanbieter ist man unter Umständen ein weiteres Jahr fest gebunden" , so Geschäftsführer Dirk Oschmann.
PDF Download des Offenen Briefes
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Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter
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Hans Joachim Bendlin( vom 31.08.2010 )
Die viel zu kurze Einspruchsfrist von 2 ist nur eines von vielen Ärgernissen beim Umgang mit Stromanbietern. Diese Einspruchsfrist müsste mindestens 4 Wochen, besser noch 6 Wochen betragen.
Nach meinen eigenen Erfahrungen ist ein weiteres Ärgernis die Preisgestaltung nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Es werden dann deutlich höhere Preise verlangt als für Neukunden, manchmal mehr als 20%. Dem kann man nur mit einem Anbieterwechsel entgegensteuern. Im Grunde genommen müsste man dann jeders Jahr den Stromanbieter wechseln. Die Anbieter rechnen damit, dass die meisten Stromkunden den Aufwand für den Anbieterwechsel scheuen. So habe ich mir den Wettbewerb auf dem Strommarkt nicht vorgestellt!
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