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Energiebericht wird zurückgehalten

Nachricht vom 24.8.2010
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Dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 63 Absatz 1) folgend, ist das Wirtschaftsministerium verpflichtet, die Veröffentlichung „eines Berichtes über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51 EnWG im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung gewonnenen Erkenntnisse“ bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres vorzunehmen. Dieser Energiebericht muss alle 2 Jahre angefertigt und der EU-Kommission übergeben werden.



Energiebericht wird zurückgehalten

Energiebericht wird zurückgehalten


Greenpeace reicht Klage ein



Inhalt des Berichtes ist die zukünftige Regelung der Energieversorgung in Deutschland. Grund für die Zurückhaltung des Berichtes ist laut Umweltorganisation Greenpeace, dass die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke überflüssig ist, um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Im Energiebericht von 2008 wurde bereits veröffentlicht, „dass die Versorgungssicherheit auch bei einem Atomausstieg bis 2020 gewährleistet ist“, so Tobias Münchmeyer (Greenpeace). Der neue Bericht würde diese Tatsache noch deutlicher machen und so die Laufzeitverlängerung ganz offiziell für unnötig erklären.

Münchmeyer sagte, den Bericht „zurückzuhalten kann in der aktuellen Debatte nur heißen, dass dadurch die überflüssige Atomkraft geschützt werden soll. Wir reichen deshalb eine Verpflichtungsklage zum Gesetzesvollzug gegen das Bundeswirtschaftsministerium ein.“







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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