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Solaranlagen: Nur eingebaute Teile versichert

Nachricht vom 23.8.2010
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Einem Hausbesitzer wurden Teile einer noch zu montierenden Solaranlage vom Balkon gestohlen. Diese hatte er dort zwischengelagert. Doch die Gebäudeversicherung musste für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Dies entschied das Landgericht Hannover (AZ: 8 O 242/09). Begründet wurde die Entscheidung damit, dass noch nicht verbaute Teile weder Bestandteil des Gebäudes sind noch versicherte Zubehör.

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Solaranlagen: Nur eingebaute Teile versichert

Solaranlagen: Nur eingebaute Teile versichert


Versicherungsbedingungen beachten



Auch die bestehende Hausratversicherung konnte nicht in die Pflicht genommen werden, da in diesem speziellen Fall die Gebäudebezogenheit fehle. Der Balkon könne im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht als versicherter „Raum des Gebäudes“ bezeichnet werden, da er dicht über dem Boden angebracht worden war und auch von außen ohne große Hindernisse betreten werden konnte.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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