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Laufzeitverlängerung doch geringer als geplant?

Nachricht vom 23.8.2010
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Noch immer ist unklar, ob der Bundesrat bei der Entscheidung über die Laufzeitverlängerung der 17 deutschen Atomkraftwerke einbezogen werden muss oder nicht. Es wird generell eine „moderate“ Verlängerung der Restlaufzeiten gefordert, doch was „moderat“ in Jahren ausgedrückt bedeutet, sollten Verfassungsrechtler klären. Die Atomwirtschaft fordert mindestens 15 Jahre, der Bundesumweltminister Norbert Röttgen sprach sich für höchstens 8 Jahre aus während die Atomgegner für eine schnellstmögliche Abschaltung plädieren.



Laufzeitverlängerung doch geringer als geplant?

Laufzeitverlängerung doch geringer als geplant?

Moderate Laufzeit ermitteln



Da die schwarz-gelbe Koalition keine Mehrheit im Bundesrat hat, wird die Laufzeitverlängerung möglicherweise geringer ausfallen als bisher erwartet. Presseinformationen zufolge soll das Bundesjustizministerium derzeit von einer Verlängerung von 2 Jahren und 4 Monaten ausgehen. Doch das Ministerium erklärte „Dieser Bericht trifft nicht zu. Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle und die verfassungsrechtliche Prüfung ist nicht abgeschlossen.“

Als „moderate“ Verlängerung wird eine Verlängerung um ein Drittel der bislang geplanten Leistung angesehen. Gemessen wird die Verlängerung jedoch nicht an der Gesamtlaufzeit der Atomkraftwerke sondern an der restlichen zur Verfügung stehenden Reststrommenge der Atomkraftwerke. Durchschnittlich würden sich 7 Jahre Restlaufzeit pro Atomkraftwerk ergeben und davon ein Drittel wären dann die 2 Jahre und 4 Monate.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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