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Fördermittel für Energieberatung

Nachricht vom 11.8.2010
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Planen Hausbesitzer energiesparende Baumaßnahmen und möchten dafür eine Energieberatung in Anspruch nehmen, so können sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung beantragen. Eine Voraussetzung ist die vorwiegend zu Wohnzwecken genutzte Immobilie, deren Baugenehmigung vor dem 31.12.1995 erteilt wurde. Für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser können bis zu 300 Euro gewährt werden. Für Wohnhäuser mit mindestens drei Mietparteien können es bis zu 360 Euro sein. Es wird jedoch maximal die Hälfte der Beratungskosten erstattet. Den Antrag stellt der beauftragte Energieberater.



Fördermittel für Energieberatung

Fördermittel für Energieberatung

Inhalt des Energie-Gutachtens



Das zu sanierende Gebäude und die Heizungsanlage werden auf ihre energetische Qualität hin analysiert und es wird ein ausführlicher Beratungsbericht erstellt. Der Bericht sollte Empfehlungen zum Wärmeschutz, zur Erneuerung bzw. Umstellung der Heizungsanlage und der Relevanz von erneuerbaren Energien enthalten. Um die Empfehlungen mit Zahlen zu untermauern, wird sowohl der finanzielle Aufwand der Baumaßnahmen als auch deren Wirtschaftlichkeit berechnet.

Die Umbaumaßnahmen können auch durch einen Fachmann begleitet und unterstützt werden. Auch für diese Kosten können Fördermittel zu 50 Prozent der anfallenden Kosten gewährt werden. Wer auf die abschließende Qualitätssicherung Wert legt und diese z.B. durch Wärmebilder belegen lässt, kann auch dafür eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Zugelassene Energieberater lassen sich im Internet leicht ausfindig machen. Auch die Deutsche Energie Agentur (dena) gibt Hilfestellung.






Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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