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Hartz IV deckt Stromkosten nicht

Nachricht vom 4.8.2010
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Die gemeinnützige Schuldnerberatung GVS in Berlin fand heraus, dass Hartz IV-Empfängern zu wenig Beihilfe für die Begleichung der Stromrechnung bewilligt werde. Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gibt jeder Bürger in Deutschland durchschnittlich 37,97 Euro im Monat für Strom aus. Der Regelsatz für Strom bei Hartz IV beträgt lediglich 22,62 Euro. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Differenz von 15,35 Euro, die die Betroffenen von ihrem ohnehin geringen Einkommen zusätzlich begleichen müssen.



Hartz IV deckt Stromkosten nicht

Hartz IV deckt Stromkosten nicht

Kein Geld für stromsparende Geräte



Hartz IV-Empfänger liegen zumeist über dem durchschnittlichen Stromverbrauch, weil sie der Statistik nach etwa 8 Stunden länger zu Hause sind als Berufstätige. Weiterhin können sie sich die Anschaffung von stromsparenden Elektrogeräten nicht leisten, um die Stromkosten zu senken. Ob es Anpassungen an die stetig steigenden Strompreise geben wird, ist zu bezweifeln.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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