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Stromsteuer für Unternehmen kürzen?

Nachricht vom 28.7.2010
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Zurzeit profitieren energieintensive Unternehmen von geringeren Energiesteuern und der Ökosteuerbefreiung. Dies soll sich laut eines Entwurfes für das Haushaltsbegleitgesetzes ändern. Die Sockelbeträge sollen gesenkt und der Spitzenausgleich soll abgeschafft werden. Und auch die Befreiung von der Ökosteuer soll eingeschränkt werden. Die sogenannte Bagatellgrenze bei der Energiesteuer soll von 205 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden.

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Stromsteuer für Unternehmen kürzen?

Stromsteuer für Unternehmen kürzen?

Staatliche Subventionen kürzen



Diese Änderungen haben zur Folge, dass Unternehmen mit einem geringen Energiebedarf nicht mehr von den Steuervergünstigungen profitieren können. „Bei diesen kann angenommen werden, dass sie überwiegend nicht im internationalen Wettbewerb stehen“, so die Begründung im Entwurf.

Besonders energieintensiv produzierende Unternehmen erhalten momentan Steuerrabatte in Höhe von 95 Prozent. Dieser sogenannte Spitzenausgleich soll im nächsten Jahr auf 80 Prozent und im Jahr 2012 auf 60 Prozent gesenkt werden. Die Kürzungen der Ökosteuer-Rabatte gehören zum Sparpaket der Bundesregierung und sollen im nächsten Jahr 1 Milliarde Euro und im Jahr 2012 1,5 Milliarden Euro an Subventionen einsparen.

Bislang sind die Änderungen nur ein Entwurf und es besteht laut Unions-Bundesfraktion noch Diskussionsbedarf. „Ohne Zweifel müssen Subventionen abgebaut werden, über die richtigen Stellschrauben gilt es aber noch zu diskutieren“, erklärte Leo Dautzenberg (finanzpolitischer Sprecher, CDU).







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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