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BNA hält an Mindestpreisen für Ökostrom fest

Nachricht vom 26.7.2010

Die Bundesnetzagentur plant eine Verlängerung für die Regelung zu Strom-Mindestpreisen an der Börse. Negative Strompreise sollen verhindert werden ebenso, dass Stromanbieter ihren Strom verkaufen ohne dafür zahlen zu müssen, dass Ökostrom an den Mann kommt. Die Ausnahme-Regelung gewährleistet einen Mindestpreis für die Abnahme von Strom.

Wenig Bedarf erzeugt negative Preise



Die negativen Preise entstehen an Tagen mit geringem Stromverbrauch, aber hoher Produktion. Ein Feiertag mit viel Wind könnte ein solches Beispiel sein.

Durch die negativen Strompreise kann es vorkommen, dass der Verkäufer dem Käufer Geld zahlen muss, um den Ökostrom überhaupt los zu werden. Die Umlage des EEG, das jeder Stromkunde mit seinem Strompreis zahlt, wird zusätzlich belastet. Die Netzagentur fordert die Marktteilnehmer zu einer Stellungnahme bis zum 16. August 2010 auf und wird anhand dieser Aussagen entscheiden, ob die Regelung über das Jahr 2010 verlängert werden soll.

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