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kostenlose Stromwechsel HotlineAtomabgabe: geplante Verwendung unzulässig
Nachricht vom 21.7.2010Im Zuge der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke plant die Bundesregierung neben der Brennelemente-Steuer nun die Einführung einer weiteren Abgabe. Diese sollte in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert werden. Einem Gutachten des Bundestages zufolge ist die jedoch unzulässig. Die Abschöpfung der Gewinne darf nicht für die erneuerbaren Energien eingesetzt werden.
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Atomabgabe: geplante Verwendung unzulässig
Zweckgebundenen Fonds einrichten
Peter Friedrich (Abgeordneter der SPD) forderte dieses Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst an. Darin heißt es, "Die Aufgaben eines Fonds, an den die Atomwirtschaft als Gegenleistung für längere Laufzeiten ihrer Kraftwerke Zahlungen leistet, müssten in einem sachlichen Zusammenhang mit dem durch die Atomkraft bedingten Aufwand der öffentlichen Hand oder den Folgen des Kraftwerksbetriebs für die Allgemeinheit stehen.“ Grund für diese Regelung ist das sogenannte Koppelungsverbot.
Über die Verwendung der Brennelemente-Steuer kann die Bundesregierung jedoch selbst entscheiden. Im Gutachten steht, „Der Ertrag einer Brennelemente-Steuer stünde ausschließlich dem Bund zu“.
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Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk
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