Strom- & Gaslieferverträge für Industrie gelockert

8.7.2010 | Redaktion: Patricia vom Merk
Nach umfangreicher Prüfung von Strom- und Gaslieferverträgen zwischen den größten Energieversorgern und den Industrieunternehmen fand das Bundeskartellamt unzulässige Klauseln, die den Industrieunternehmen den Weiterverkauf von überschüssigem Strom untersagen. Bereits 12 Versorger werden die Verträge entsprechend ändern. Fünf weitere Verfahren zum Sachverhalt sind noch offen und betreffen Verträge mit dem EnBW-Konzern. Ein Sprecher des BKartA erklärte, dass die noch offenen Verfahren bald abgeschlossen werden könnten.
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Strom- & Gaslieferverträge für Industrie gelockert

Strom- & Gaslieferverträge für Industrie gelockert

Beschwerden vom VIK deckten unzulässige Klauseln auf



Die Sektrountersuchung „Kapazitätssituation in den deutschen Gasfernleitungsnetzen“ und umfassende Beschwerden des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. haben das BKartA auf die Missstände aufmerksam gemacht. Daraufhin wurden die größten Energieversorger überprüft. Bei Vattenfall und E.ON hatte das BKartA keine kartellrechtlichen Beanstandungen bzgl. dieser Klauseln. Einige Gasversorger, Stadtwerke sowie der RWE-Konzern haben sich zur Änderung der Verträge verpflichtet. Lediglich die Verfahren mit dem EnBW-Konzern konnten bisher nicht entschieden werden.

In den geschlossenen Strom- und Gaslieferverträgen gibt es sogenannte Take-or-Pay-Klauseln, diese regeln die Abnahme einer Mindestmenge. Gegen die Klauseln gibt es laut BKartA nichts einzuwenden, doch das teilweise damit verbundene Weiterverkaufsverbot von überschüssigem Strom sei kartellrechtlich unzulässig. Vor dem Jahr 2005 besaßen diese Klauseln unter gewissen Bedingungen Gültigkeit. Doch seit der Veränderungen an den Handelsmärkten sind zu nicht länger zulässig.


Industrie entlasten und den Handel beleben



Durch die geringere Nachfrage während der Wirtschaftskrise mussten viele Industrieunternehmen ihre Produktion drosseln. Daraufhin sank auf der Energiebedarf für die Produktion und es entstand ein enormer Stromüberschuss. Die Take-or-Pay-Klauseln verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der Mindestmenge, jedoch war der Weiterverkauf untersagt, was finanzielle Einbußen mit sich brachte. Durch die Aufhebung der unzulässigen Klauseln können die Industrieunternehmen den nicht benötigten Strom entweder an der Strombörse oder direkt an Dritte weiterverkaufen. „Die Beschlüsse beleben den Handel mit Strom und Gas und entlasten die von der Konjunkturkrise betroffenen Industrieunternehmen“, sagte Andreas Mundt (Präsident des BKartA).


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