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Klage gegen Umweltbundesamt

Nachricht vom 3.7.2010
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Zu Beginn des Jahres wurde ein Betrugsfall mit dem Handel von Emissionsrechten bekannt. Ende Januar hatten Betrüger die Emissionsrechte von mittelständischen Unternehmen veräußert. Dazu hatten sie die Unternehmen, die über ein Emissionshandelskonto verfügen, angeschrieben und sie gebeten aus Sicherheitsgründen ihre Login-Daten auf einer Internetseite anzugeben, die eigens für diesen Betrug erstellt worden war. Sie erbeuteten etwa 3 Millionen Euro

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Klage gegen Umweltbundesamt

Klage gegen Umweltbundesamt

Umweltbundesamt lässt Haftbarkeit prüfen



Die Opfer dieses Betruges ziehen in Betracht, Klage auf Schadenersatz gegen das Umweltbundesamt (UBA) einzureichen. „Wir werden diesen Vermögensverlust nicht einfach hinnehmen“ sagte Thomas Katzenmeyer, Chef der Firma DREWSEN.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle mit Sitz in Berlin handelt mit den Emissionsrechten und untersteht dem Umweltbundesamt. Nun lässt das UBA per Rechtsgutachten prüfen, ob es für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann und ob der unrechtmäßige Verkauf der Emissionsrechte rückgängig gemacht werden kann.

Der Erwerb von Emissionsrechten erlaubt dem Unternehmen den Ausstoß einer bestimmten Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2). Diese Emissionsrechte sind im Klimaschutz unverzichtbar, denn durch sie kann die Ausstoßmenge an CO2 kontrolliert und reguliert werden.






Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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