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Rechnet RWE Ökostrom falsch ab?

Nachricht vom 2.7.2010
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Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Energieversorger berechtigt die Kosten für den Strom aus erneuerbaren Energiequellen vollständig auf die Kunden umzulegen. In der Neufassung aus dem vergangenen Jahr dürfen die Energiekonzerne dem Kunden nur bis zum 30. November des Folgejahres die tatsächlich entstandenen in Rechnung stellen. Der Energieriese RWE hat erst in diesem Jahr die gesetzliche Umlage von 2008 über seine Kunden abgerechnet.

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Rechnet RWE Ökostrom falsch ab?

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Ampere AG reicht Klage gegen RWE ein



Das Berliner Energiedienstleistungs-Unternehmen Ampere AG hat wegen der verspäteten Abrechnung Klage gegen den Energiekonzern RWE eingereicht und beruft sich auf das seit 2009 gültige EEG. RWE wies die Anschuldigungen zurück. Nach Unternehmensmeinung könne man die Neufassung des EEG nicht auf vergangene Sachverhalte anwenden. Außerdem gebe es individuelle Vereinbarungen sowie Übergangsregelungen.

Die durch Sonne und Wind erzeugte Strommenge unterliegt natürlichen Schwankungen und somit können erst im Nachhinein die tatsächlich angefallenen Kosten entsprechend der erzeugten Menge an Ökostrom abgerechnet werden.







Redaktion Stromvergleich.de: Patricia vom Merk   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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