Einigung bei Laufzeitverlängerung nicht in Sicht

23.6.2010 | Redaktion: Patricia vom Merk
Der Streit um die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in Deutschland geht weiter. Laut eines neuen Gutachtens des ehemaligen Verteidigungsministers Rupert Scholz kann „ein Gesetz zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen werden“. Da sich die Aufsichtstätigkeit der Behörden nicht verändere, sei die Entscheidung ohne den Bundesrat legitim. Auch Rainer Brüderle (Bundeswirtschaftsminister, FDP) meint „Atomrecht ist Bundessache“.
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Einigung bei Laufzeitverlängerung nicht in Sicht

Einigung bei Laufzeitverlängerung nicht in Sicht

Bundesländer wollen mitreden



Norbert Röttgen (Bundesumweltminister, CDU) ließ ebenfalls ein Gutachten anfertigen das zu dem Schluss kam, die Bundesländer müssten bei der Entscheidungsfindung einbezogen werden. „Die Länder werden bei Verletzung ihrer Zustimmungsrechte den Rechtsweg beschreiten”, drohte Frank-Walter Steinmeier (SPD-Fraktionschef) sollten die Bundesländer nicht einbezogen werden. Auch die Grünen in NRW ziehen eine Verfassungsklage in Betracht.

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