Keine Entscheidung über AKW-Laufzeitverlängerung

4.6.2010 | Redaktion: Gerhard Solter
Berlin - Am heutigen Freitag treffen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die fünf Unions-Ministerpräsidenten der Länder mit Atomkraftwerken, um über die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu entscheiden. Laut Bundesregierung gibt es verfassungsrechtliche Risiken, die mit einer Umgehung der Länder bei der Entscheidungsfindung einhergehen. So könnten die betroffenen Länder Verfassungsklage gegen die Entscheidung einreichen.
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Keine Entscheidung über AKW-Laufzeitverlängerung

Keine Entscheidung über AKW-Laufzeitverlängerung

Beteiligung des Bundesrates an Entscheidungsfindung



Laut einem Gutachten von Hans-Jürgen Papier (Präsident des Bundesverfassungsgerichts) sei eine Änderung der Laufzeiten zustimmungsbedürftig und eine Einbeziehung des Bundesrates somit notwendig. Bereits die Laufzeitbegrenzung von 2002 bedurfte dessen Zustimmung.

Innen- und Justizressort sind laut ihrem Gutachten anderer Ansicht. Da es sich hier um eine reine Laufzeitverlängerung handele und nicht um eine rechtlich grundlegende Umgestaltung der Aufgaben der Länder.

Bei dem heutigen Treffen im Kanzleramt steht zur Debatte, die Laufzeit um 10 Jahre zu verlängern. Die Atomgegner kritisieren eine solche Entscheidung aufs schärfste, da sich daraus eine Verzögerung in der Entwicklung der erneuerbaren Energien und eine noch größere Belastung mit atomarem Abfall ergeben.

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