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Ablesung der Zählerstände muss mindestens 10 Tage vorher angekündigt werden!

Nachricht vom 21.12.2008
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Der Deutsche Mieterbund in Berlin weist darauf hin, dass die Termine zur Ablesung der Zählerstände für die Heizkostenabrechnung mindestens 10 bis 14 Tage vorher angekündigt werden müssen. Die Mieter müssen entweder einzeln oder durch einen gut sichtbaren Aushang, z.B. im Treppenhaus, informiert werden. Wenn ein Mieter den Termin aufgrund einer Urlaubsreise oder anderen „wichtigen Gründen“ nicht wahrnehmen kann, muss er laut Mieterbund nicht  automatisch Schadenersatz oder Sonderkosten zahlen.


Der Mieter muss für die Kosten eines zusätzlichen Ablesetermins lediglich dann aufkommen, wenn er die Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. Dann wird individuell ein zweiter Termin ausgemacht. Für die verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung wird Angaben zufolge einmal im Jahr der Heizenergieverbrauch in den Wohnungen durch Dienstfirmen zur Wärmemessung ermittelt. Die elektronisch oder nach dem Verdunsterprinzip arbeitenden Heizkostenverteiler sind in der Regel an den Heizkörpern der einzelnen Wohnräume installiert.


Sind die elektronischen Heizkostenverteiler mit einem Funksystem ausgestattet, werden die Daten mittels Fernübertragung an den Messdienst übertragen. Alle anderen Geräte müssen in den Wohnungen abgelesen werden.
 







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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