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Bei Stromabschaltung Schadenersatz

Nachricht vom 23.5.2010
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Das Amtsgericht München entschied für einen Mieter, bei dem fälschlicherweise der Strom während des Urlaubs für elf Tage abgestellt wurde. Die Hausverwaltung hatte dem zuständigen Stromversorger irrtümlich einen Mieterwechsel angezeigt, worauf hin die Stromlieferung eingestellt wurde. Auf Rückfrage des Stromanbieters hatte der Vermieter den Mieterwechsel sogar noch einmal bestätigt.

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Bei Stromabschaltung Schadenersatz

Bei Stromabschaltung Schadenersatz



Schadensersatzforderungen gerechtfertigt



Die Mieter hatten in Folge der Stromanstellung verschimmelte Nahrung in Kühlschrank und Gefriertruhe und diese waren aufgrund des Geruchs und Schimmelbefalls auch nicht mehr verwendbar. Das Amtsgericht befand die Schadensersatzforderung gegenüber dem Vermieter für statthaft. Dieser trage die Verantwortung in diesem Fall, da er den angeblichen Mieterwechsel dem Stromversorger mitgeteilt habe. Allerdings stehe der Vermieter lediglich in der Pflicht die Lebensmittel zu ersetzen und die Kosten für eine Reinigung der Haushaltsgeräte zu übernehmen. Da der entstandene Schaden durch eine Reinigung behoben werden könne, sei der vollständige Ersatz der Geräte nicht in Frage gekommen.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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