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Stromversorgung: BGH stärkt Mieter bei Strom

Nachricht vom 11.2.2010
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Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Wohnungsmieter bezüglich einer ausreichenden Stromversorgung gestärkt. Neben kleinen Geräten wie einem Staubsauger und angeschaltetem Licht, müsse wenigstens ein Großgerät (z.B. Waschmaschine) gleichzeitig betrieben werden können. Wenn nicht, können die Mieter ihre Miete kürzen. Vermieter können davon nur abweichen, wenn sie im Mietvertrag den erforderlichen Sanierungsbedarf genau umschreiben. (Az: VIII ZR 343/08)

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Stromversorgung: BGH stärkt Mieter bei Strom

Stromversorgung: BGH stärkt Mieter bei Strom

BHG gewährleistet Stromversorgung für Mieter

Im Streitfall, über den der BGH nun entschied, durfte der Mieter laut Mietvertrag Elektrogeräte nur einschalten, insofern das Stromnetz dafür ausreicht. Für eine gegebenenfalls erforderliche Verstärkung des Netzes sollte der Mieter aufkommen. Der Mieter ging davon aus, dass zumindest eine minimale Versorgung gewährleistet sein dürfte. Erst später stellte er fest, dass er neben der abendlichen Beleuchtung nicht einmal mehr die Waschmaschine anstellen konnte. Daher kürzte er die Miete.
 
Der BGH entscheid für den Mieter. Er hatte mit Recht seine Miete gekürzt. Die schwammige Formulierung des Mietvertrages hat den Mieter gerettet. Die Klausel würde sogar dann greifen, wenn nicht einmal ein Staubsauger mit Strom versorgt werden könne. Die Klausel ist daher unwirksam, urteilte der BGH.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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