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Rechtsschutz bei Atommülltransporten

Nachricht vom 2.2.2009
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Das Bundesverfassungsgericht(BVG) in Karlsruhe hat den Rechtsschutz der Anwohner von Gegenden, durch die Atommüll transportiert wird, intensiviert. Die Betroffenen können die Transportgenehmigungen des Bundesamtes für Strahlenschutz gerichtlich überprüfen lassen, da die Beförderung von Kernbrennstoffen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt darstelle, so das Karlsruher Gericht.



Im Jahr 2003 hatten zwei Bewohner des niedersächsischen Landkreises Lüchow-Dannenberg gegen einen Castor-Transport geklagt und durften die Inhalte ihrer Klagen anschließend nicht überprüfen lassen. Beide Kläger wohnen nahe der Transportstrecke für Atommüll nach Gorsleben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht(OVG) hatte die Klagen damals abgewiesen und muss diese Entscheidung nun revidieren. Dem BVG Karlsruhe zufolge wurde dadurch die Rechtsschutzgarantie im Grundgesetz verletzt, schließlich müssten Atommülltransporte klaren Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung unterliegen, die von den Anwohnern daher auch gerichtlich prüfbar seien.







Redaktion Stromvergleich.de: Gerhard Solter   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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