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Atommülllager-Beschwerde abgewiesen

Nachricht vom 28.11.2009
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Der Schacht Konrad in Niedersachsen kann nun endgültig als Endlager für Atommüll in Betrieb genommen werden, da das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus der Umgebung zurück gewiesen worden ist. Die Vorschriften des Atomgesetzes über die Errichtung des Endlagers entsprechen nach Aussage der Richter dem Verfassungsrecht.

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Atommüllendlager als Sicherheitsrisiko in der Kritik

 
Das Gericht erklärte zur Abweisung der Beschwerde, dass die Schutzpflicht des Staates für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit mit den Bestimmungen des Atomgesetzes konform gingen, auch wenn ein geringes Restrisiko bestehe und in Kauf genommen werde. Man könne vom Gesetzgeber keine 100-prozentige Sicherheit verlangen, weil das die Zulassung neuer Technik behindere. Es genüge daher, wenn Risiken aus der Lagerung radioaktiver Technik nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik “praktisch ausgeschlossen” seien. Bei dieser Entscheidung verwies das Gericht auf einen Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1978.
 

Lagerstätte Konrad für 20.000 Tonnen

 
Der Stollen Konrad ist mehr als 1000 Meter tief und soll künftig als Lagerstätte für 20 Tonnen schwere Container dienen, die dort gestapelt werden. In regelmäßigen Abständen sollen Betonwände zwischen den Containern eingezogen und die Hohlräume um die Container herum mit Flüssigkeit aufgefüllt werden. Die Anwälte des hatten kritisiert, dass die Nutzung des Schachts als Endlager durch das Container-Verfahren irreversibel sei und künftige Gesetzgeber nicht mehr eingreifen könnten.
 
Das Bundesverfassungsgericht führte aber an, dass man durch die besondere Ausgestaltung des Stollens die kommenden Generationen vor unzumutbaren Erblasten bewahren wolle.







Redaktion Stromvergleich.de: Nadine Rom   |  aktuelle Stromnachrichten bei Twitter Stromvergleich auf twitter

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