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Was ist Stromsteuer?

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Eine Steuer für elektrischen Strom
Eines der unzähligen deutschen Gesetze ist das Stromsteuergesetz, welches 1999 in Kraft getreten ist. Hinter diesem Gesetz steht die Besteuerung des Stromverbrauches, wodurch die Stromsteuer für alle Verbraucher gilt. Im Jahr 2007 lag das Gesamtaufkommen für die Stromsteuer, welche den Ökosteuern zugeordnet wird, bei ungefähr 6,355 Milliarden Euro. Geregelt wird die Steuer durch das Bundesgesetz. Die Stromsteuer ist eine Vorsteuer, das heißt, sie wird auf den gesamten zu zahlenden Betrag der Stromkosten eines Verbrauchers zusammen mit der Mehrwertsteuer erhoben. Die Grundlage für die Berechnung stellt die Einheit Megawattstunde dar, auf welche ein Betrag von 20,50 Euro erhoben wird. Eine Megawattstunde entspricht 1000 Kilowattstunden.

Sonderreglungen der Stromsteuer

Wie bei jeder anderen Steuer auch finden sich ebenfalls bei der Stromsteuer Ausnahmeregelungen, die bestimmte Verbraucher begünstigen oder auch von der Zahlung befreien. Befreit sind beispielsweise Verbraucher, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen beziehen, der in ein Stromnetz eingespeist wurde, welches ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen enthält. Da die Steuer für alle Verbraucher erhoben wird, sind auch verbrauchende Unternehmen davon betroffen. Aber auch bei diesen gibt es Sonderregelungen. Es lohnt sich also, sich über die Stromsteuer zu informieren.

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