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Was ist Stromgrundversorgungsverordnung?

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Verbraucher haben ein Recht auf die Grundversorgung mit Strom
Was eigentlich eher nach einem Plakattext einer Verbraucherschutzbewegung klingt, ist Realität. Denn alle Verbraucher, die Geld für die Versorgung mit elektrischer Energie investiert haben, haben ein gesetzlich verankertes Anrecht auf die Versorgung mit Strom. Dazu gehören zum einen die Grundversorgung und zum anderen die Ersatzversorgung. Festgehalten werden diese gesetzlichen Bestimmungen in der Stromgrundversorgungsverordnung, welche auch unter der Abkürzung Strom GVV verwendet werden kann. Die ausformulierte Form der Stromgrundversorgungsverordnung lautet: Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz.

Richtlinien der Stromgrundversorgungsverordnung

Wie bereits erwähnt, regelt die Stromgrundversorgungsverordnung die Grundversorgung der Verbraucher mit Strom. Denn sobald sie für elektrische Energie bezahlt haben, sind die Grundversorger in der Pflicht, die Energie auch zur Verfügung zu stellen. Fällt der eigentliche Grundversorger aus, besagt die Stromgrundversorgungsverordnung, dass ein anderer Anbieter die Verpflichtung übernimmt. Sie regelt außerdem die Geschäftsbedingungen, AGB’s, für die Versorgung der Haushaltskunden.
 

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